In diesen Artikeln ist die Langfassung im Abschnitt „Inhaltsangabe“ noch unvollständig oder lückenhaft. Zögere nicht und trage eine Zusammenfassung der Episode nach.
Kriterien für eine vollständige Langfassung sind in der Regel:
- Untergliederung in Akte gemäß der Drehbuchvorlage:
Teaser (nicht bei TAS)
Akt I
Akt II
Akt III
Akt IV (evt.)
Akt V (evt.) - Ein Akt darf dabei die Anzahl von mindestens 400 bis 500 Wörtern (TAS: 200 bis 250) - Logbucheinträge nicht mitgezählt - nicht unterschreiten. Ausgenommen von dieser Regel ist der Abschnitt „Teaser“. Dort darf eine Anzahl von mindestens 100 bis 200 Wörter nicht unterschritten werden.
- Pro Akt muss mindestens ein Episoden-Bild (kein Portrait-Bild) eingefügt sein. Ausnahme: „Teaser“.
- Der Text muss die vollständige Episode wiedergeben.
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