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+ | # Ein Akt darf dabei die Anzahl von mindestens 200 bis 250 Wörtern - Logbucheinträge nicht mitgezählt - nicht unterschreiten. |
− | # Pro Akt muss mindestens ein Episoden-Bild (kein Portrait-Bild) eingefügt sein |
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# Der Text muss die vollständige Episode wiedergeben. |
# Der Text muss die vollständige Episode wiedergeben. |
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Version vom 25. August 2014, 20:32 Uhr
In diesen TAS-Episoden ist die Langfassung im Abschnitt „Inhaltsangabe“ noch unvollständig oder lückenhaft. Zögere nicht und trage eine Zusammenfassung der Episode nach.
Kriterien für eine vollständige Langfassung sind in der Regel:
- Untergliederung in Akte gemäß der Drehbuchvorlage:
Akt I
Akt II
Akt III - Ein Akt darf dabei die Anzahl von mindestens 200 bis 250 Wörtern - Logbucheinträge nicht mitgezählt - nicht unterschreiten.
- Pro Akt muss mindestens ein Episoden-Bild (kein Portrait-Bild) eingefügt sein.
- Der Text muss die vollständige Episode wiedergeben.
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