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Vertrag von Armens

Der Vertrag von Armens.

Vertrag von Armens - Schlichtungsklausel

Eine Schlichtungsklausel im Vertrag von Armens.

Der Vertrag von Armens wird 2255 zwischen der Föderation und der Sheliak-Korporation geschlossen. Er regelt die Verteilung einiger Territorien im de-Laure-Gürtel, so werden den Sheliak von der Föderation z.B. einige Planeten der Klasse H, wie Tau Cygna V zugesichert.

Wegen der komplizierten Sprache der Sheliak und deren Ordnungsliebe werden 372 Rechtsexperten der Föderation benötigt, um einen Vertrag auszutüfteln, der mehr als 500.000 Wörter umfasst. (TNG: Die Macht der Paragraphen)

Auszüge[]

  • § 133 sagt aus, dass Tau Cygna V den Sheliak gehört
  • § 653 Unterpunkt 9 verpflichtet die Sheliak im Konfliktfall mit der Föderation zu verhandeln
  • § 716 Unterpunkt 5: Unerwünschte Lebensformen, die auf Welten der Klasse H vorgefunden werden, können nach Ermessen der Sheliak-Korporation entfernt werden.
  • §1290 regelt den Schiedspruch im Konfliktfall durch eine dritte Partei
    • Unterpunkt D3 gibt an, dass diese dritte Partei die Grizzelas sein können
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